Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nordic Expedition Cruise & Travel GmbH (nachfolgend Nordic Expedition genannt)


Nordic Expedition als Vermittler/Reisebüro

  1. Allgemeines

1.1. Nordic Expedition ist Vermittler von individuellen Kreuzfahrten, Erlebnis- und Abenteuerreisen die zum Teil in schwer erreichbare Regionen führen und deren Verlauf nicht immer vollständig vorher planbar ist.

1.2.Die nachstehenden Bedingungen werden Bestandteil des zwischen Nordic Expedition und dem Kunden geschlossenen Vermittlervertrages und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

1.3. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten

  1. Vermittlervertrag

Nordic Expedition vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hoteliers, Mietwagenunternehmen, Reeder, Reiseversicherer, Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe und/oder Fluggesellschaft, etc.), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.

  1. Vertragsschuß, Pflichten

3.1 Nordic Expedition wird bei entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner zu vermitteln.

3.2 Nordic Expedition wird den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung bei Reiseleistungen ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

3.3 Der Kunde ist an die von ihm beauftragte Anmeldung, bzw. Buchung gebunden.

3.4 Nordic Expedition wird den Kunden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet Nordic Expedition nur im Rahmen der Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

3.5 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird Nordic Expedition dem Kunden umgehend weiterleiten.

  1. Zahlungsabwicklung

4.1 Zahlung(en) des Kunden erfolgen unmittelbar an den jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Es gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen, über die der Kunde informiert wird.

4.2 Nordic Expedition weist vorsorglich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei vermittelten Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

  1. Serviceentgelte

Serviceentgelte für die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen im Auftrag des Kunden sind zwischen Nordic Expedition und dem Kunden jeweils zu vereinbaren. Diese Vereinbarung erfolgt deutlich sichtbar im jeweiligen Buchungsverlauf. Der Anspruch von Nordic Expedition auf das vereinbarte Serviceentgelt bleibt ungeachtet etwaiger Ansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter/Leistungsträger aufgrund Schlechtleistung, Stornierung, Umbuchung, Ersetzung, Ausfall und/oder Änderungen seitens des Kunden oder des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bestehen, es sei denn, Nordic Expedition haftet für ein eigenes Beratungs- oder Vermittlungsverschulden.

  1. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

6.1 Nordic Expedition wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art.  250 § 3 Ziff. 6 RGBGB).

6.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 wird der Kunden Nordic Expedition und den Reiseveranstalter/ Leistungsträger vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

6.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren ohne anderslautende Vereinbarung ausschließlich allein verpflichtet und für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern Nordic Expedition und/oder der Reiseveranstalter/Leistungsträger den Kunden ordnungsgemäß nach Ziff. 6.1 informiert hat und der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziff. 6.2 nachgekommen ist.

6.4 Nordic Expedition haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Nordic Expedition mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Nordic Expedition eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

6.6 Nordic Expedition empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

    • Reiserücktrittkostenversicherung,
    • Reisegepäckversicherung,
    • Reiseabbruchversicherung,
    • Reiseunfallversicherung,
    • Reisekrankenversicherung

 

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung und Bezahlung der von Nordic Expedition vermittelten Reise- und/oder Beförderungsleistungen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

  1. Vertragsunterlagen

Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die dem Kunden direkt oder durch Nordic Expedition ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen) hat der Kunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Kunde hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich Nordic Expedition und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.

  1. Gewährleistung

9.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Kunde gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.

9.2 Nordic Expedition ist nicht berechtigt, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.

9.3 Mängelanzeigen des Kunden, bzw. andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung und/oder Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter/Leistungsträger, die gegenüber Nordic Expedition abgegeben werden, wird Nordic Expedition unverzüglich an den Reiseveranstalter/ Leistungsträger weiterleiten, § 651v Ziff. 4 BGB.

9.4 Dem Kunden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 9.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.

9.5 Die Regelungen nach Ziff. 9.1 – 9.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern Nordic Expedition selbst Reiseveranstalter ist.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Kunde Nordic Expedition zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und an Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Nordic Expedition wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für Nordic Expedition tätige Dritte.

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: www.nordic-hamburg.de

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Nordic Expedition und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

  1. Gerichtsstand

12.1 Im Falle von Klagen des Kunden gegen Nordic Expedition ist Gerichtsstand ausschließlich Hamburg.

12.2 Für Klagen von Nordic Expedition gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

  1. Hinweis für Verbraucher

Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

Nordic Expedition ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

  1. Vermittler

Veranstalter:
Nordic Expedition Cruises & Travel GmbH
GF: Dr. Hans-Rowil Ponta, Dagmar Bünning

Cremon 32
20457 Hamburg

Telefon:        +49 40 377 07 91 79

Mail:            info@nordic-expedition.de

 

 

Stand:         April 2022